Rentenversicherung
Damit keine Überzahlungen entstehen sollte der Tod eines Rentenempfängers baldmöglichst der Rentenversicherung gemeldet werden. Nach dem Ableben eines in der Rentenversicherung Versicherten erhält die Witwe (in bestimmten Fällen auch der Witwer) von der zuständigen Rentenrechnungsstelle eine Vorschusszahlung, sofern der Antrag innerhalb von 20 Tagen eingereicht wurde.
War der Verstorbene noch erwerbstätig und somit noch pflichtversichert, übernimmt der Arbeitgeber die Abmeldung über die Krankenkasse. Damit ist auch die Abmeldung bei der
Renten- und Arbeitslosenversicherung erledigt. Die Durchschrift dieser Abmeldung muss dem Antrag auf Witwen- bzw. Waisenrente beigefügt werden. Der Witwenrentenantrag ist bei der zuständigen Ortsbehörde für die Rentenversicherung zu stellen.
Krankenversicherung
Ebenso ist die Krankenkasse unter Vorlage einer Sterbeurkunde zu informieren.
Andere Versicherungen
In bestimmten Fällen sind auch die Unternehmen einer privaten Unfallversicherung, einer privaten Sterbekasse oder einer Lebensversicherung zu verständigen.