Nachlassregelung
Alle Angelegenheiten sollten zu Lebzeiten rechtzeitig und umsichtig geordnet werden. Insbesondere Alleinstehende sollten Namen und Anschrift von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung hinterlegen.
Testament
Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte.
Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten
(Zugewinngemeinschaft).
Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar.
Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen dem zuständigen Notariat auszuhändigen.