Nachlassregelung

Nachlassregelung                                                                                                                               

Alle Angelegenheiten sollten zu Lebzeiten rechtzeitig und umsichtig geordnet werden.  Insbesondere  Alleinstehende sollten Namen und Anschrift von zu benachrichtigenden  Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht  auffindbaren Stellen in der Wohnung hinterlegen.

Testament

Ein notariell beurkundetes  Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der  Verstorbene Grundbesitz oder Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch  demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte.  
Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt   wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten 
(Zugewinngemeinschaft).
Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen  gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Notar.   
W
ird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament  mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend  von den Angehörigen dem zuständigen Notariat auszuhändigen.